Es gelten erneut die Regelungen des sog. Bürgertest. Dies bedeutet jeder Mitbürger hat das Recht sich mindestens einmal pro Woche einer Schnelltestung zu unterziehen. Die Kosten hierfür werden komplett übernommen.
Sog. PCR Testungen sind nur unter bestimmten Bedingungen kostenfrei möglich.
Die Regelungen sind leider sehr komplex und einer starken Dynamik unterliegend. Wir sind bemüht auf dem aktuellen Stand zu bleiben, manchmal ist uns dies aber nicht möglich, da auch wir unsere Informationen der offiziellen Presse / Bekanntmachungen entnehmen müssen. Ein Original- Gesetzt durchzuarbeiten ist nicht immer ganz einfach.
Mehr erfahren Sie z.B. unter folgenden Link:
Allgemeine Infos zum Testen | Zusammen gegen Corona
Unser Angebot
Gerne bieten wir Ihnen alle Arten der derzeit verfügbaren Corona-Testungen in unserm Corona-Zentrum an.
Keine Altersbeschränkung
Bei Infekt-Symptomen informieren Sie uns bitte vorher !
Sollten Sie zusätzliche ärztliche Behandlung / Rat wünschen setzten Sie sich bitte mit unsere Praxis in Verbindung (Kontakt)
Corona-Zentrum
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:00 Uhr bis 08:30 Uhr
17:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Samstag - Sonntag (einschließlich Feiertage)
10:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Anmeldung:
Bitte melden Sie sich vorab über diesen Link oder über die Nutzung des unterstehenden QR-Code an.
Antigen-Schnelltests
Antigen-Schnelltests haben ihren Namen, weil das Ergebnis schnell vorliegt. Es wird ein Nasen- oder Rachenabstrich durchgeführt. Die Auswertung erfolgt direkt vor Ort. Innerhalb von ca. 15 Minuten liegt das Ergebnis vor. Seit 8. März hat jeder Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche.
Schnelltests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher muss nach jedem positiven Schnelltest immer ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden.
PCR-Tests
PCR-Tests sind hinsichtlich der Genauigkeit der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt wie beim Schnelltest – die Auswertung muss in einem Labor durchgeführt werden.
Bitte bedenken Sie, dass dadurch die Analysezeit deutlich länger ist als beim Schnelltest. Rechnen sie hier an Werktagen mit ca. 24 Stunden und am Wochenende mit der Ergebnisübermittlung am Montag Abend. Hierfür übernehmen wir keine Garantie. In Ausnahmefällen kann es laborbedingt zu Verzögerungen kommen, worauf wir aber leider keinen Einfluss haben.
Änderung der Testverordnung:Seit 01.07.2021 ist nun auch in Bayern die freiwillige Durchführung einer PCR-Testung nicht mehr zu Lasten des Staates möglich. Nur noch in wenigen Ausnahmen werden die Kosten für einen PCR Test übernommen. Testungen für Selbstzahler sind weiterhin möglich.
Antikörper-Tests
Antikörper-Tests können nachweisen, ob eine COVID-19-Infktion bereits stattgefunden hat bzw. der Körper nach einer Infektion oder Impfung eine Immunität aufgebaut hat. Auch bei milden Infekt-Verläufen ist ab der zweiten Woche nach Symptomeintritt der direkte Erregernachweis mit einem PCR-Test nicht immer möglich. Eine SARS-CoV-2-Infektion kann dann indirekt durch serologische Verfahren nachgewiesen werden. Leider werden die Kosten für diese Testung derzeit noch nicht von den Krankenkassen übernommen. Wir bieten Ihnen eine Antikörper Schnelltet (qualitative Bestimmung in 15 Minuten) als auch eine vom Labor durchgeführte quantitative Titer-Bestimmung
Wir bitten Sie von Anrufen in der Praxis bei Fragen zu den Tests abzusehen, da wir den vielen Anrufe nicht gerecht werden können.
Corona-zentrum@dr-thamasett.de Sprechzeiten